Platzregeln & Spielordnung des GCSM

PLATZREGELN – SPIELBETRIEB – SPIELORDNUNG

 Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus der allgemeinen Spielordnung des Golf-Club Schloss Miel sowie einige andere nützliche und wissenswerte Dinge rund um den Bereich Spielbetrieb als Download.

Auszug aus der allgemeinen Spielordnung des GCSM

Diese allgemeine Spielordnung regelt, unabhängig von einzelnen Wettspielen und unbeschadet der Golfregeln, den Spielbetrieb auf der Anlage des Golf Club Schloss Miel. Mit Beantragung der Mitgliedschaft bzw. mit Lösen des Greenfee (Gäste) akzeptiert jede/r Spieler/in die Gültigkeit dieser Ordnung.

Zur Nutzung der Golfanlage sind Mitglieder des Golf Club Schloss Miel sowie Gäste, die vor Betreten der Anlage Ihr Greenfee entrichtet haben, berechtigt.

Wer die Anlage betritt ohne vorher ein Greenfee entrichtet zu haben wird mit einer Platzsperre und einer Gebühr in Höhe von 250,-€ p.P. belegt.

Eine Spielberechtigung für den 18-Loch-Platz haben Mitglieder mit PE oder besser, sowie Gäste, die Mitglieder eines anerkannten Golf Clubs sind und ihre Vorgabe durch Vorlage des Mitgliedsausweises nachweisen. Für Gäste gilt folgende Handicapbeschränkung: An Wochentagen PE, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen StV 45 oder besser.

Das Starten von Tee 10 ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Sekretariats oder bei Einsatz eines Starters erlaubt. Jedes Spiel über die volle Runde hat den Anspruch, dass ihm unaufgefordert Gelegenheit gegeben wird, jedes Spiel über eine unterbrochene Runde zu überholen.

Die vom Sekretariat vergebenen Startzeiten und Einteilungen der Spielergruppen sind unbedingt einzuhalten. Änderungen der Einteilung oder Aufteilung einer Gruppe nach Spielbeginn, kann zu einer Platzsperre führen. Die Reihenfolge der zu spielenden Bahnen ist einzuhalten.

Rauchen wird auf dem Platz geduldet, ist jedoch unerwünscht. Raucher sind verpflichtet einen Aschenbecher am Bag mitzuführen und diesen zu benutzen. Wer mit seiner Zigarette den Platz verunreinigt oder beschädigt, wird mit einer Platzsperre belegt. Bei Wiederholung droht Ausschluss. 

Auf der Runde gilt (unbeschadet der Regeln) folgende Durchspielregelung: Die schnellere Spielergruppe hat Vorrang vor der langsameren Spielergruppe, unabhängig davon, wie viele Spieler die jeweilige Spielergruppe bilden. Den Anweisungen der Marshals ist unbedingt Folge zu leisten. Langsame Spielgruppen, die den Anschluss nach vorne nicht halten können und nachfolgende Gruppen gemäß der vorgenannten Regelung und/oder den Golfregeln nicht durchspielen lassen, können verwarnt und im Wiederholungsfall aus dem Spiel genommen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Greenfees besteht in diesem Fall nicht. Platzarbeiten haben stets absoluten Vorrang. Bitte warten Sie auf das Handzeichen der Greenkeeper zum Weiterspielen. Bei Gefährdung unseres Personals wird eine zeitweilige Platzsperre ausgesprochen.

Die Benutzung von Golfwagen und Carts kann bei schlechten Witterungsverhältnissen eingeschränkt oder gänzlich untersagt werden. Die Clubleitung behält sich vor in solchen Fällen nur Trolleys mit einer Mindestreifenbreite von 8 cm zuzulassen.

Das Mitführen-& Benutzen von Range-Bällen auf dem 18-Loch-Platz ist verboten. Gleiches gilt selbstverständlich für die Mitnahme von Range-Bällen, welches als Diebstahl gewertet wird. Das Mitführen von Hunden ist auf dem 18-Loch-Platz und dem gesamten Übungsgelände nicht gestattet. Es wird eine angemessene Golf-Bekleidung erwartet. Das Tragen von Blue Jeans, Hot Pants und trägerlosen Tops ist nicht erwünscht.

Spielen Sie stets so, wie es dem „wahren Geist des Golfspiels“ entspricht:

• Nehmen Sie Rücksicht auf andere Spieler und spielen Sie nach den Regeln.
• Spielen Sie nicht, bevor die Gruppe vor Ihnen außer Reichweite ist.
• Spielen Sie zügig und halten Sie den Anschluss an die Gruppe vor Ihnen.
• Ebnen Sie Unebenheiten und Fußspuren im Bunker ein.
• Bessern Sie Divots und Pitchmarken immer aus.
• Fahren Sie nicht mit Ihren Trolley oder Cart über die Vorgrüns, Grüns und Abschläge.
• Entsorgen Sie Ihre Zigarettenabfälle NICHT auf dem Golfgelände.
• Entsorgen Sie Ihre Taschentücher & Toilettenpapier in den Mülleimern.

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Spielordnung, insbesondere im Wiederholungsfall, ist die Clubleitung berechtigt, Sanktionen auszusprechen.

Bitte beachten Sie auch die Platzregeln sowie bei Wettspielen die „Wettspielordnung“.

Für alle Wettspiele, die vom Golf Club Schloss Miel ausgeschrieben und/oder veranstaltet werden, sowie für alle Extra Day Scores (EDS), gilt die folgende Rahmenausschreibung.

Wettspielordnung

Spielberechtigung

Spielberechtigt sind Mitglieder des Golf Club Schloss Miel und, je nach Ausschreibung, Mitglieder deutscher und anerkannter ausländischer Golfclubs. Der Mitgliedsausweis ist unaufgefordert vorzulegen.

Verbindlichkeit von Verbandsordnungen

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des DGV (einschließlich Amateurstatut) und den Platzregeln des Golf Club Schloss Miel. Ergänzungen am schwarzen Brett sind zu beachten. Wettspiele werden grundsätzlich nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet.

Ausschreibungen und Teilnahmebedingungen

Ausschreibungen zu den Turnieren werden am Schwarzen Brett bekannt gegeben. Spieler mit einer höheren Vorgabe als die ausgeschriebene Höchstvorgabe können in Ausnahmefällen durch die Spielleitung zur Teilnahme zugelassen werden. Für deren Turnierwertung gilt dann jedoch die ausgeschriebene Höchstvorgabe.

Die Teilnehmerzahl kann je Turnier von der Spielleitung begrenzt werden. Gehen mehr Anmeldungen als verfügbare Startplätze ein, entscheidet der zeitliche Eingang der Meldungen über die Teilnahme.

An den Clubmeisterschaften dürfen nur Spieler teilnehmen, die den Golf Club Schloss Miel zu ihrem Heimatverein (gemäß DGV-Vorgabensystem) erklärt haben. Vorgabenwirksame EDS-Runden können nur gespielt werden, wenn diese mindestens 24 Stunden vor Beginn der Runde mit Nennung des Zählers im Sekretariat angemeldet werden und die Scorekarte unverzüglich nach Beendigung der Runde eingereicht wird.

Wettspielleitung

Turniere und Wettspiele mit Einzelausschreibung werden von der in der Ausschreibung namentlich benannten Spielleitung geleitet. Diese entscheidet in allen Fragen endgültig. Bei Streitfragen oder Protesten im Rahmen des allgemeinen Spielbetriebes sowie bei EDS entscheidet der Spiel- und/oder Vorgabenausschuss des GCSM.

Datenschutz

Mit der Meldung zum Wettspiel willigt jeder Spieler auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Start- und Ergebnisliste im Internet (u.a. DGV-Intranet), sowie der etwaigen Veröffentlichung von Fotos ein.

Meldegebühren und Turnierabsagen

Die Meldegebühr ist vor dem Turnierbeginn zu entrichten. Teilnehmer, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden von der Bewerberliste gestrichen. Bei Absagen nach Meldeschluss ist die Meldegebühr unbeschadet der Gründe, die zu der Absage geführt haben, dennoch zu entrichten.

Turnierteilnehmer, die unentschuldigt bei einem Turnier nicht angetreten sind oder die Meldegebühr bei verspäteter Absage nicht entrichtet haben, können für die Dauer von bis zu drei Monaten (Mitglieder) bzw. auf Dauer (Gäste) durch den Spielausschuss von der Teilnahme an Turnieren ausgeschlossen werden.

Änderungsvorbehalt

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Abspielzeit | Verspätung

Die Abspielzeiten werden am Vortag des Wettspieles durch Aushang bekannt gegeben. Die Informationspflicht liegt beim Teilnehmer.

Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielgruppe durch den Starter, je nachdem, was später liegt.

Aussetzung des Spiels wegen Gefahr

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt (ein langes Signal), so müssen alle Spieler das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme (zwei kurze Signale) angeordnet hat. Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 5.7a).

Unangemessene Verzögerung (langsames Spiel)

„Neben der Anwendung der Regel 5.6a-b gilt:

Ist eine Spielergruppe bei Abgabe der Zählkarten über Ihrer Sollzeit für die Runde und reicht sie die Zählkarten später als 15 Minuten nach der Abgabe der Zählkarten der vorhergehenden Spielergruppe ein, so gilt dies als unangemessene Verzögerung und die Spieler ziehen sich jeder zwei Strafschläge zu.“

Zur Einhaltung einer zügigen Spielgeschwindigkeit empfehlen wir:
• Spielen Sie einen provisorischen Ball, wenn der ursprüngliche Ball außerhalb einer Penalty Area verloren sein könnte.

• Lassen Sie die Gruppe hinter sich sofort durchspielen, wenn diese schneller ist (unabhängig von der Anzahl Spieler darin) oder wenn diese Gruppe warten muss, weil Sie einen zu suchenden Ball beim Betreten des Roughs nicht sofort sehen.

• Stellen Sie Ihr Golfbag in Höhe des Balles vor sich ab und nicht mehrere Meter hinter sich. Im Laufe der Runde addieren sich diese Wege zu etlichen Minuten.

• Gehen Sie vom Abschlag aus direkt zu Ihrem Ball, falls Sie nicht anderen Spielern bei der Suche helfen müssen. Während der erste Spieler seinen Schlag überdenkt, machen Sie dies auch schon für Ihren Schlag.

• Bringen Sie Ihr Golfbag am Grün zuerst an eine Stelle, an der Sie auf dem Weg zum nächsten Abschlag ohne Umweg vorbeikommen, bevor Sie putten.

Fahren im Golfwagen

Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das kurzfristige Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung ausdrücklich gestattet.

Bei andauernder körperlicher Behinderung, die das absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, kann die Benutzung auf Antrag durch den Spielausschuss für einzelne Wettspiele oder generell gestattet werden. Es besteht in jedem Fall Attestpflicht. Strafe für Verstoß: Disqualifikation.

Elektronische Kommunikationsmittel

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

Siegerehrung

Die Siegerehrung findet unmittelbar nach Auswertung aller Ergebnisse statt. Spieler, die an der Siegerehrung in begründeten Fällen nicht mehr teilnehmen können, müssen dies der Spielleitung rechtzeitig bekannt geben.

Grundsätzlich gilt ein „Doppelpreisausschluss“.

Bruttopreise gehen vor Nettopreise. Bei Gleichstand in einem Zählspiel ohne Vorgabe (nur bei Clubmeisterschaften) wird eine Spielfortsetzung über eine bestimmte Anzahl von Löchern bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis vorgenommen.

In allen weiteren Zählspielen mit oder ohne Vorgabe erfolgt ein „Kartenstechen“, bei Wettspielen über 18 Löcher wird gemäß der Empfehlung des DGV und die in der Software integrierte Regel: „Schwerste/Leichteste 9, 6, 3, 1“ Löcher herangezogen.

Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Bei einem Fernbleiben der Siegerehrung fällt ein evtl. Preis an die Spielleitung zurück und kann von dieser nach Rücksprache mit dem Spielausschuss verwertet werden.

Änderung der Rahmenausschreibung

Änderungen können in den einzelnen Turnierausschreibungen vorgenommen werden.

Hinweise

Rückgabe der Scorekarten

Nach Beendigung einer Wettspielrunde sind die vom Spieler und Zähler unterschriebenen Scorekarten unverzüglich im Schloss abzugeben.

Der Bereich der Zählkartenabgabe ist das Sekretariat. Die Ergebnisse sind deutlich lesbar zu erfassen (Änderungen sollten abgezeichnet sein).

Auch „no return“ ist ein Ergebnis und muss unverzüglich gemeldet werden. Mit dem Verlassen des Sekretariats im Schloss gilt die Karte als eingereicht. Änderungen sind sodann – gleich aus welchem Grund – nicht mehr möglich.

Spirit oft the Game

Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen den „Spirit oft the Game“, kann die Spielleitung nach Regel 1.2a den Spieler disqualifizieren.

Verhält sich ein Spieler grob unsportlich, so kann der Spielausschuss gegen diese weiteren Sanktionen, z.B. Verwarnungen, befristete oder dauernde Wettspielsperre usw., verhängen. Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

Bei vorsätzlichen Regelverstößen, vorsätzlichem Verstoß gegen die Etikette oder der Manipulation von Wettspielergebnissen wird in jedem Fall eine Wettspielsperre ausgesprochen.

Platzregeln 

Spielverbotszonen (Regel 2.4)  sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spiel daraus ist verboten.

Es muss Erleichterung nach den anwendbaren Regeln 16 oder 17 in Anspruch genommen werden.

Das Betreten der Spielverbotszone an Bahn 18 ist verboten und kann als Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.

Die Spielverbotszone auf der rechten Seite von Loch 2 ist nur auf einer Seite definiert und erstreckt sich ins Unendliche.

Die Spielverbotszone hinter dem Grün von Loch 8 ist nur auf einer Seite definiert und erstreckt sich ins Unendliche.

Das spielen in gekennzeichneten Bereichen (blaue Pflöcke, weiße Kreise auf dem Boden) ist auf der gesamten Anlage untersagt; hier muss ein Drop nach Regel 14.3, in Anspruch genommen werden.

Unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1)

Angepflockte Bäume einschließlich des sie umgebenden Pflanzrings, sowie Bereiche mit Pinienrinde -hier muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.

Alle angelegten Wege auf dem Gelände sowie die Zäune hinter Grün 5 und zwischen den Bahnen 13 und 16. Alle Pfähle zur Kennzeichnung von Penalty Areas und Boden in Ausbesserung, sowie die Einfassung des Inselgrüns auf Bahn 18.

Grün Bahn 18

Die Einfassung des Inselgrüns (Holzumrandung) gilt als gelb markiert. Sollte der Ball nach Berührung der Inseloberfläche, über diese in die Penalty Area (Wasser) fallen, so ist nach Regel 17.1d zu verfahren

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